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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und daraus resultierender, auch zukünftiger Verträge zwischen Rikscha Leipzig Witt & Laube GbR, vertreten durch die Unternehmer Marco Witt und Jürgen Laube, folgend Rikscha Leipzig und dem jeweiligen Vertragspartner, folgend Kunde genannt. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Rikscha Leipzig. Alternativen bzw. entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird in jedem Fall widersprochen. Sämtliche Angebote von Rikscha Leipzig sind freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Eine feste Buchung bzw. eine Beauftragung und damit ein Vertag für Dienstleistungen kommen erst durch eine mündliche, fernmündliche, schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung bzw. mit dem Überlassen der Rikscha mit oder ohne Guide respektive dem Beginn der Ausflugsfahrt bzw. der Dienstleistung durch Rikscha Leipzig zustande. Sollte der Auftrag nicht korrekt erfasst sein, obliegt es dem Kunden zeitnah etwaige Fehler zu beanstanden. Erfolgt dies nicht, gilt der Auftrag gemeinhin als angenommen.

2. LEISTUNGEN / ANGEBOTE / VERMIETUNG

Rikscha Leipzig bietet geführte Ausflugsfahrten, Shuttleservice sowie Vermietung von Rikschas (ohne Guide) in Leipzig und Umgebung an.

Für die Vermietung der Rikschas gelten zusätzlich die Miet-Vertragsbedingungen.

Die vereinbarte Leistung umfasst nicht die Beaufsichtigung der Passagiere, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, nicht die Beaufsichtigung von Sachen, die die Fahrgäste im Fahrgastraum der Rikscha zurücklassen sowie die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere beim Be- und Entladen. Der Verzehr von mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken ist strikt untersagt.

3. VERTRAGSINHALTE

3.1. ZEITPUNKT, DAUER UND PREISE

Zeitpunkt, Dauer und die Preise für die jeweiligen Leistungen von Rikscha Leipzig werden mit Zustandekommen des Vertrages vereinbart. Für die Leistungen von Rikscha Leipzig gelten die jeweils auf der Homepage hinterlegten Preise. Für gesonderte Fahrten wie zu Hochzeiten oder anderen Anlässen werden Preise nach individueller Vereinbarung festgelegt. Rikscha Leipzig ist berechtigt, eine Kaution sowie Vorkasse nach seiner Wahl vom Kunden zu verlangen.

4. ALLGEMEINER GEBRAUCH DER RIKSCHA

Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Rikscha. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Rikscha verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von Rikscha Leipzig sind zu befolgen. Die an der Rikscha angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Kunde darf an der Rikscha keinerlei Veränderungen vornehmen. Das Anbringen von Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind im Einzelfall (z.B. Blumenschmuck, Girlanden für Hochzeiten o.ä.) mit Rikscha Leipzig im Voraus abzustimmen. Ein Schmücken der Rikscha darf grundsätzlich nur mit Zustimmung von Rikscha Leipzig erfolgen, wenn ein rückstandsfreies Entfernen garantiert werden kann.

Für unbare Zahlungsmittel (wie Kartenzahlung, Google Pay, Apple Pay, Paypal, etc.) erhebt Rikscha Leipzig eine Gebühr von 2% auf den zu zahlenden Endpreis, dies gilt nicht für direkte Banküberweisungen bzw. Barzahlung sowie für die Buchungen über das Online-Buchungssystem.

5. HAFTUNG

Rikscha Leipzig haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen ist die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen der abgeschlossenen Verträge gleich aus welchem Rechtsgrund seitens Rikscha Leipzig bei Ausflugsfahrten auf das dreifache Entgelt beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung von Rikscha Leipzig wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.



Rikscha Leipzig haftet ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens unter Berücksichtigung der o.g. Beschränkung.

Soweit die Haftung von Rikscha Leipzig ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Rikscha Leipzig.

Der Kunde ist verpflichtet, Rikscha Leipzig einen eventuellen Schaden sofort mitzuteilen, damit Rikscha Leipzig diesen, falls erforderlich, seiner Versicherung melden kann.

Deliktische Ansprüche, die ihre Grundlage außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen Rikscha Leipzig und dem Kunden haben, bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

Rikscha Leipzig haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Rikscha Leipzig haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung von Rikscha Leipzig für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus der Nutzung ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle Haftungsbeschränkungen von Rikscha Leipzig gelten auch gegenüber Dritten.

Eine weitergehende Haftung von Rikscha Leipzig ist ausgeschlossen.

6. VERSICHERUNGEN

Rikscha Leipzig hat für den Betrieb der Rikschas eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. In dieser sind die jeweiligen Deckungssummen für Personenschäden, für Sachschäden und Vermögensschäden geregelt.

7. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZ

Die Rikscha wird in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der Kunde hat Gelegenheit, dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel an der Rikscha sind bei Rikscha Leipzig unverzüglich anzuzeigen. Rikscha Leipzig ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an der Rikscha zu beheben. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird die Rikscha auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Rikscha, so hat der Kunde an Rikscha Leipzig hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Sämtliche o.g. Regelungen gelten auch dann, wenn von Rikscha Leipzig Personal zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde verpflichtet sich, Rikscha Leipzig von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Rikscha gegen Rikscha Leipzig erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von Rikscha Leipzig gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die Rikscha Leipzig für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Bei Ausfall der Rikscha beschränkt sich der Schadenersatz maximal auf den vertraglich vereinbarten Preis abzüglich noch nicht erbrachter Dienstleistungen. Weitere, darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen.

8. STORNIERUNG

Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag bzw. einer Buchung, gleich aus welchem Grund, kann Rikscha Leipzig ohne Nachweis eines Schadens den vereinbarten Gesamtpreis vom Kunden als Stornierungskosten fordern.

Bei frühzeitiger Stornierung und Mitteilung der Nichtinanspruchnahme mit bestätigter Kenntnisnahme durch Rikscha Leipzig greift folgende Erstattungsregel:

Stornierung bis 7 Tage vor dem Buchungstermin: 70% Erstattung

Stornierung bis 3 Tage vor dem Buchungstermin: 30% Erstattung

Stornierung ab 2 Tage bis zum Buchungstermin selbst bzw. bei Nichterscheinen des Kunden erfolgt keine Erstattung – 0% Erstattung

Die Schadenersatzforderung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn Rikscha Leipzig einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

Die Vereinbarung von Leistungen von Rikscha Leipzig erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Bereitstellung der Rikscha. Wird die Einhaltung des Termins aus Umständen, die Rikscha Leipzig zu vertreten hat, unmöglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Für Privatpersonen (Verbraucher gem. BGB) gilt ein Widerrufsrecht. Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Buchung ohne Angabe von Gründen in Textform (SMS, WhatsApp oder eMail) widerrufen. Für kurzfristigere Buchungen entfällt dieses Widerrufsrecht zwangsläufig. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Rikscha Leipzig, Tel. 0176 69377868, eMail: kontakt(at)rikscha-leipzig.de

Das Widerrufsrecht erlischt mit dem Beginn der Leistung durch Rikscha Leipzig.

9. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT

Rikscha Leipzig kann bei technischen Problemen bzw. Wetterbeeinträchtigungen, z.B. Unwetter, Regen oder Schnee, die Leistung kurzfristig absagen.

Rikscha Leipzig und der Kunde können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Leistung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen wie Krieg, Unruhen, Demonstrationen, Epidemien, unverhältnismäßige Straßenverhältnisse, Straßensperren sowie polizeiliche Erlasse o.ä.

In diesem Fall bekommt der Kunde, falls er im Voraus gebucht und bezahlt hat, den Fahrpreis komplett erstattet, sofern ein alternativer Buchungszeitraum innerhalb des gleichen Kalenderjahres durch Kunde und Rikscha Leipzig mit bis zu 3 Anläufen je Vertragspartner nicht gefunden werden konnte. Alternativ kann mit dem Kunden ein Gutschein vereinbart werden.

Bei unverschuldetem Fahrzeugausfall, insbesondere bedingt durch unverschuldete Unfälle, technische Defekte am Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Wartung o.ä., ist Rikscha Leipzig gehalten, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Steht dieser nicht zur Verfügung, so werden Rikscha Leipzig und der Kunde von ihren Leistungspflichten befreit.

In beiden Fällen werden durch Rikscha Leipzig sinnvolle, organisatorisch erforderliche Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Kunden getroffen. Für erbrachte Leistungen erhält Rikscha Leipzig eine Vergütung nach ihren üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / VERZUG

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und die auf dieser Grundlage vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Grundsätzlich ist der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss, Buchung bzw. Rechnungsstellung sofort fällig, spätestens jedoch bei Herausgabe der Rikscha durch Rikscha Leipzig bzw. bei Beginn der Leistung. Bei vorherigen Reservierungen bzw. online-Buchungen oder Buchungen durch Dritte wird der Preis, wenn nicht anders vereinbart, zum Zeitpunkt der Buchung fällig bzw. im System dem Kunden belastet. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug fällig und kostenfrei an Rikscha Leipzig zu bezahlen, da sonst der Anspruch auf Leistung an Rikscha Leipzig verfällt und Rikscha Leipzig die Leistung anderen Kunden anbieten kann. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist Rikscha Leipzig von jeglicher Leistung freigestellt. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnung kommt der Vertrag nicht zustande. Auf Verlangen wird ein Zahlungsbeleg (Quittung) erstellt. Eine Rechnung wird bei Bedarf ab der umsatzsteuerlich relevanten Summe an Unternehmen ausgestellt (zurzeit > 250 € netto).

11. SONSTIGES

Erfüllungsort ist Rikscha Leipzig Witt & Laube GbR, Könneritzstraße 14, 04229 Leipzig. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Rikscha Leipzig Witt & Laube GbR, Könneritzstraße 14, 04229 Leipzig, www.rikscha-leipzig.de

Stand: Mai 2023